Ius (N.) evocandi Bedeutung

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ius (N.) evocandi

ius (N.) evocandi Logo #42015(lat.) ist im Heiligen Römischen Reich (deutscher Nation) das Recht des Königs, jede Streitsache zur Entscheidung an sich zu ziehen (Evokationsrecht). Seit dem 13. Jh. erteilt der König vereinzelt, 1356 den Kurfürsten allgemein das Privileg, dieses Recht nicht in bezug auf das privilegierte Land zu nutzen. 1487 bzw. 1495 verliert das Nichtevoka...
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